Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß Satzung 

 

Datum: Montag, 07.04.2025 

Zeit: 19:00 Uhr 

Ort: Sportlerheim FC Kremmen 

 

Tagesordnung: 

1) Eröffnung und Begrüßung der Mitglieder durch den Vorsitzenden 

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 

3) Feststellung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder  

4) Feststellung der Beschlussfähigkeit §6 Abs. 2 

5) Anträge zur Tagesordnung 

6) Rechenschaftsberichte 

a) Vorsitzender 

b) Schatzmeister 

c) Sportlicher Leiter 

d) Nachwuchsleiter 

7) Aussprache über die Rechenschaftsberichte 

8) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 

9) Anträge zur Satzungsänderung 

a) Änderung Stellvertreterregelung (§9 Abs. 1) 

i) Vorstellung der Satzungsänderung 

ii) Abstimmung über die Satzungsänderung 

b) Änderung Wahl des Vorstandes (§9 Abs. 2) 

i) Vorstellung der Satzungsänderung 

ii) Abstimmung über die Satzungsänderung 

10) Schlusswort 

 

gez. FC Kremmen 1920 e.V. – Der Vorstand 

Anlage zur Tagesordnung 

 

TOP 9.a  

Alte Fassung:

§9 Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer, dem Schatzmeister (oder Kassenwart), dem Verantwortlichen für Sport, Technik, Ausrüstung und Sponsoring sowie dem Verantwortlichen für Jugend- und Nachwuchsarbeit. 

 

Neue Fassung: 

§9 Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister, dem Verantwortlichen für Sport, Technik, Ausrüstung und Sponsoring, dem Verantwortlichen für Jugend- und Nachwuchsarbeit sowie dem Schriftführer. 

 

TOP 9.b 

Alte Fassung: 

(2) Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Seine Wahl findet im Anstand von zwei Jahren statt. Mit der Annahme der Wahl tritt an die Stelle des alten der neuberufene Vorstand. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der erweiterte Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. 

 

Neue Fassung:  

(2) Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Seine Wahl findet im Abstand von vier Jahren statt. Mit der Annahme der Wahl tritt an die Stelle des alten der neuberufene Vorstand. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der erweiterte Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.