Beiträge
Erwachsene | 120 EUR |
Jugendliche (bis U19) | 70 EUR |
Kinder (bis U13) | 60 EUR |
Aktive Schiedsrichter | 40 EUR |
Passive Mitglieder / Fanmitglieder | 42 EUR |
Ehrenmitglieder | 0 EUR |
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Ersatzdienstleistende und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zahlen auf Antrag den Beitrag für Jugendliche.
Arbeitslose Mitglieder zahlen nur 80 % des jeweils zutreffenden Beitrages. Sind beide Eltern eines in einer Juniorenmannschaft spielendes Mitglied arbeitslos, reduziert sich der zu zahlende Betrag auf 80% des jeweils zutreffenden Beitrages. Das gilt auch, wenn in einer Jugendmannschaft ein spielendes Mitglied bei einem alleinerziehendes Elternteil lebt.
Die Ermäßigungen gelten nur für den Zeitraum, in dem die Voraussetzungen vorliegen. Ein Nachweis ist auf Verlangen dem Vorstand vorzulegen. Der Vorstand kann weitere Beitragserleichterungen bzw. Beitragsbefreiungen sowie modifizierte Zahlungsbedingungen auf Antrag gewähren.
BAR Barzahlungen sind an den Kassierer oder ein Vorstandsmitglied zu leisten (siehe Verein > Organigramm). |
Überweisung Kontoinhaber: FC Kremmen 1920 e.V. |
SEPA-Lastschrift Der Beitrag wird automatisch von einem Bankkonto abgebucht. Voraussetzung: ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat (siehe Service > Dokumente) |
Bei Ausschluss und Austritt bestehen keine Rückzahlungsansprüche des ausgeschiedenen Mitglieds hinsichtlich Aufnahmegebühren oder Beiträgen. Alle aktiven Mitglieder des Vereins (ab 18 Jahren) leisten pro Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden für den Verein. Die geleisteten Arbeitsstunden der Mitglieder, werden von einem durch den Vorstand benannten Mitglied überwacht.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 20,00 EUR dem Mitglied in Rechnung gestellt und sind für das vergangene Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres zu begleichen. Der Vorstand, Trainer und Betreuer sind in ihrer aktiven Tätigkeit von den Mitgliedsbeiträgen und Arbeitsstunden befreit.
Ebenso sind Mitglieder des Vereins in anderen gewählten Funktionen eines Fachverbandes, Schiedsrichterausschuss oder die, die in anderen sonstigen Ehrenämter des Sportes tätig sind, befreit.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann über das entsprechende Formular beantragt werden. Es ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben (bei Minderjährigen vom Erziehungsberechtigten) und an den Verein zu senden.
- per Übergabe: an ein Vorstandsmitglied oder in den Vereinsbriefkasten im Sportlerheim
- per E-Mail: info@fc-kremmen.de
- per Post: FC Kremmen 1920 e.V., Baustr. 1a, 16766 Kremmen
Rechte:
- Teilnahme an und Beantragung von Mitgliederversammlungen inkl. Ergänzung der Tagesordnung zur Mitbestimmung über Vorstandsänderungen und grundlegende Fragen des Verein (stimmberechtigt ab 16 Jahren)
- Aufstellung als Kandidat für die Wahl in den (erweiterten) Vorstand
- Vertretung des Vereins in ьbergeordneten Verbänden, Ausschüssen oder sonstigen Ehrenämtern
Pflichten:
- pünktliche und vollständige Beitragszahlung (= Bringepflicht)
- Ableistung von Arbeitsstunden gemäß Beitragsordnung (Mitglieder ab 18 Jahren)
- Schutz der Vereinsinteressen, Achtung von gesitteten Umgangsformen im Vereinsleben
Die An- oder Abmeldung bei Dachverbänden (Fußballkreis und Landesverband) erfolgt durch den Sportlichen Leiter (Erwachsenenspieler) bzw. Nachwuchsleiter (Nachwuchsspieler). Die für die Anmeldung erforderlichen Daten werden dem Mitgliedsantrag entnommen oder bei Bedarf durch den Bearbeiter erfragt.
Erwachsene Aktive Sportlerinnen und Sportler ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die am Trainings-und /oder Wettkampfbetrieb teilnehmen. |
Jugendliche (bis U19) Aktive Sportlerinnen und Sportler die am Trainings-und /oder Wettkampfbetrieb in den Wettkampfklassen A, B und /oder C-Jugend teilnehmen. |
Kinder (bis U13) Aktive Sportlerinnen und Sportler, die am Trainings- und/oder Wettkampfbetrieb in den Wettkampfklassen D-, E-, F- und/oder G-Jugend teilnehmen. |
Schiedsrichter Aktive, die für den FC Kremmen im regulären Spielbetrieb der laufenden Saison Fußballspiele leiten. |
passive Mitglieder / Fanmitglieder Personen jeglichen Alters, die nicht am Trainings- und/oder Wettkampfbetrieb teilnehmen, aber dennoch beitragspflichtig sind und die Vereinsaktivitäten damit fördern. |
Ehrenmitglieder Personen, die aufgrund herausragender, langjähriger Verdienste für den Verein durch die zuständigen Organe einen Ehrenstatus erhalten. |
Ein Vereinsmitglied kann durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes seine Mitgliedschaft jederzeit beenden.
Diese endet zudem in den Fällen des Ausschlusses. Dieser kann erfolgen bei:
- einer schwerwiegenden Verletzung von Vereinsinteressen (vereinsschädigendes Verhalten)
- gröblicher, schuldhafter Missachtung der sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Pflichten
- Beitragszahlungsverzug in Jahresbeitrags übersteigender Höhe
Kommunikation
- durch Abbonierung unseres Vereinskalenders (Anleitung hier)
- auf unserer Homepage fc-kremmen.de, Facebook-, Twitter- und Instagram-Seite
- über Aushänge in den Schaukästen (Grabenstr. 20, Sportlerheim) sowie in Geschäften in Kremmen und Umgebung
- auf unserer wöchentlichen Versammung im Sportlerheim (donnerstags um 20:30 Uhr während der Pflichtspielzeit)